Wir
Wir sind ein kleines, aber spezialisiertes Team von Prozessanwälten. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in streitigen Auseinandersetzungen mit der Gegenseite, die vielfach vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Herr Rechtsanwalt Leander J. Gast ist seit 1997 in New York und seit 1998 in Deutschland als Prozessanwalt zugelassen. Er ist seit dieser Zeit vor Land- und Oberlandesgerichten tätig.
Allein in den letzten Jahren sind wir vor folgenden Oberlandesgerichten aufgetreten: Kammergericht Berlin, OLG Düsseldorf, OLG Stuttgart, OLG Jena, OLG Celle, OLG München, OLG Hamm, OLG Hamburg, OLG Rostock, OLG Naumburg, OLG Brandenburg, OLG Dresden. Einzelne Verfahren werden bis zum Bundesgerichtshof geführt (dort wegen der Singularzulassung durch einen sog. BGH Anwalt). In den letzten 2 Jahren haben wir fünf Verfahren vor dem Bundesfinanzhof in München geführt (Stand Juni 2022). Auch vertreten und verteidigen wir in Strafsachen in Zusammenhang mit Wirtschafts- oder Steuerdelikten. Im Öffentlichen Baurecht wurde ein Rechtsstreit selbst bis vor das Bundesverwaltungsgericht geführt.
Jede außergerichtliche Mandatsbetreuung setzt voraus, dass der Mandant weiß, welche Risiken und Chancen ein gerichtliches Verfahren mit sich bringt. Gerade die langjährige Prozesserfahrung muss unseres Erachtens bereits bei jeder außergerichtlichen Beratung und erst recht bei jeder Vertragsgestaltung (z.B. bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Testamenten) mit einfließen. Gerne stehen wir auch für die Einholung einer zweiten Meinung zur Verfügung oder unterstützen Kollegen im Hintergrund.
In eigener Sache möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Kanzlei Gast Rechtsanwälte darüber informiert wurde, dass unsere Beiträge zum Erbrecht für den deutschlandweiten BGB Online Kommentar (von Göler) teilweise bei Google auf Nr. 1 bis 3 der Trefferliste liegen.
Darauf sind wir sehr stolz!
Wie Sie möglicherweise wissen, ist unsere Kanzlei unter anderem als Fachanwaltskanzlei umfangreich im Erbrecht tätig, Herr Rechtsanwalt Gast ist überdies Fachanwalt im Erbrecht.
Wir publizieren auch auf diesem Gebiet und haben unter anderem am deutschlandweiten BGB Online Kommentar zum Erbrecht mitgearbeitet.
Unsere Überarbeitungen zu § 2039 BGB Nachlassforderungen wurden veröffentlicht sowie erneut nachbearbeitet und aktualisiert.
So ist unsere Kanzlei mit dem Suchbegriff "Nachlassforderungen" der ca. zweite, teilweise auch schon erste Treffer bei Google von ca. 7.560 Ergebnissen!
Des Weiteren freuen wir uns, folgende Treffer mitteilen zu können:
- § 2039 Nr. 3 bei Google von ca. 60.500.000 Treffern
- Nachlassforderungen Nr. 2 und 3 bei Google von ca. 7.420 Treffern
- Aktivvermögen des Nachlasses Nr. 5 und 6 bei Google von ca. 9.440 Treffern
- Wie können Nachlassforderungen geltend gemacht werden? Nr. 1 bei Google von ca. 562.000 Treffern
- Anwendungsfälle § 2039 Nr. 1 und 2 bei Google von ca. 4.500 Treffern
- Anwalt § 2039 Nr. 1 bei Google von ca. 11.100 Treffern
- Voraussetzung § 2039 Nr. 1 und 2 bei Google von ca. 90.000 Treffern
- Anwendbarkeit § 2039 BGB Nr. 2 und 3 bei Google von ca. 9.000 Treffern
- Anspruch aus § 2039 Nr. 2 und 3 bei Google von ca. 135.000 Treffern
- Inhalt § 2039 BGB Nr. 3 und 4 bei Google von ca. 42.000 Treffern
- BGH, Urteil vom 19. September 2012 – XII ZR 151/10. Nr. 4, 5 und 6 von ca. 200 Treffern
Anbei ein Link zu unserem YouTube Kanal.
Ihr Team der Kanzlei Gast Rechtsanwälte
Leander Gast
Wir haben in den letzten Jahren unter anderem folgende Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten:
HelloFresh Deutschland Produktions SE & Co KG
HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
GesundheitsTicket GmbH
Gesellschaft für betriebliches Gesundheitsmanagement
Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsvorsorge
DCSO Deutsche Cyber-Sicherheitsorganisation GmbH
KoRo Handels GmbH
Interagila GmbH
SCHILKIN GmbH & Co. KG BERLIN Spirituosenherstellung
Groupon GmbH
Groupon Goods Global GmbH
job-konzept Bildung und Beratung GmbH