Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sanierung

Bei Überschuldung oder Liquiditätsengpässen ist oft auch ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine Sanierung möglich. Insbesondere bei der Sanierung von Arztpraxen können wir auf umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen.

Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

  • Verhandlung über Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Umschuldung
  • Beratung zu Haftungsfragen, insbesondere Geschäftsführerhaftung
  • Beratung zu strafrechtlichen Fragen
  • Beratung zum Insolvenzverfahren
  • Insolvenzantrag
  • Sanierungswege im Insolvenzverfahren
  • Insolvenzplan
  • Eigenverwaltung
  • Restschuldbefreiung
  • Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht

Wir betraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Insolvenzrechts:

  • Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht
  • Schadensersatzpflichten (insbesondere Haftung des GmbH-Geschäftsführers)
  • Insolvenzantrag
  • Anordnungen des Insolvenzgerichts im Eröffnungsverfahren
  • Forderungsanmeldung
  • Vermögensverschiebungen im Vorfeld der Insolvenz/ anfechtbare Rechtshandlungen
  • Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Insolvenzstrafrecht, insbesondere für GmbH-Geschäftsführer

Diese Seite verwendet Cookies für die Leistung Mehr erfahren

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf „Cookies zulassen“ eingestellt, um Ihnen das bestmögliche Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, ohne Ihre Cookie-Einstellungen zu ändern, oder unten auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie dem zu.

Schließen