Insolvenz- und Sanierungsrecht
Sanierung
Bei Überschuldung oder Liquiditätsengpässen ist oft auch ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine Sanierung möglich. Insbesondere bei der Sanierung von Arztpraxen können wir auf umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen.
Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:
- Verhandlung über Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
- Umschuldung
- Beratung zu Haftungsfragen, insbesondere Geschäftsführerhaftung
- Beratung zu strafrechtlichen Fragen
- Beratung zum Insolvenzverfahren
- Insolvenzantrag
- Sanierungswege im Insolvenzverfahren
- Insolvenzplan
- Eigenverwaltung
- Restschuldbefreiung
- Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren
Insolvenzrecht
Wir betraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Insolvenzrechts:
- Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht
- Schadensersatzpflichten (insbesondere Haftung des GmbH-Geschäftsführers)
- Insolvenzantrag
- Anordnungen des Insolvenzgerichts im Eröffnungsverfahren
- Forderungsanmeldung
- Vermögensverschiebungen im Vorfeld der Insolvenz/ anfechtbare Rechtshandlungen
- Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzstrafrecht, insbesondere für GmbH-Geschäftsführer