Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten Sie - insbesondere bei Unternehmenskrisen - umfassend zu Ihren Pflichten als Unternehmensinhaber und als Geschäftsführer.
Insbesondere im Falle einer GmbH-Insolvenz wird die Tätigkeit des Geschäftsführers häufig Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sein, etwa wegen des Vorwurfs
- des Vorenthaltens von Teilen des Arbeitsentgelts (§ 266a StGB)
- der Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)
- der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- des Betrugs (§ 263 StGB)
- des Kreditbetrugs (§ 265b StGB)
- der Untreue (§ 266 StGB)
- des Bankrotts (§ 283 StGB)
- der Verletzung von Buchführunspflichten (§ 283b StGB)
- der Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
- der Zwangsvollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB)
Wir verteidigen Sie in diesem Fall sowohl im Ermittlungs- als auch im Strafverfahren.