IT- und Domainrecht

Das Internet wird für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen immer mehr zu einem Schlüsselbaustein der Unternehmensstrategie. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von bestimmten Domainadressen und Unternehmenswebpräsenzen als moderne Form der Visitenkarte. Da eine Domain nur einmal vergeben werden kann, gilt es sich diese zu sichern bzw. vor fremder Einflussnahme zu schützen. 

Viele Unternehmer sehen nur die Chancen des Internets, übersehen jedoch häufig die Risiken (z.B. Domainmanagement, ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen) die mit der Tätigkeit und Präsenz von Unternehmen im digitalen Wettbewerb einhergehen und sind hierauf nicht eingestellt. Gerade im Fernabsatzgeschäft ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass etwa ihre Belehrungen über die Widerrufsrechte nicht ordnungsgemäß sind und damit verlängerte und überhaupt keine Widerrufsfristen gelten! Auch fehlende Angaben auf der Internetseite oder Verstöße gegen Datenschutz können schnell in einer kostspieligen Abmahnung enden.

Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer in IT- und Domainfragen, beispielsweise:

  • kostenpflichtige Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung (Angriff/Verteidigung)
  • einstweilige Verfügung (Angriff/Verteidigung)
  • Domainschutz, Domaingrabbing, DISPUTE-Antrag, CLOSE-Antrag
  • Domainkauf und -übertragung
  • Entfernung von Interneteinträgen und Bewertungen
  • "Metatags"
  • Einhaltung der Vorschriften nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der Webpräsenz (z.B. Impressumpflicht, notwendige Pflichtangaben)
  • Widerrufsrechte und Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften (z.B. Anforderungen an die Gestaltung, Belehrung des Verbrauchers)
  • Datenschutz im Internet

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