Baurecht

Das Baurecht unterteilt sich in Deutschland in zwei höchst unterschiedliche Teilbereiche:
Zum einen in das private Baurecht; hier geht es um die (vertraglichen) Beziehungen von Privatpersonen untereinander. Zum anderen in das öffentliche Baurecht, das vor allem die Frage, ob man als Bauherr überhaupt bauen darf, zum Gegenstand hat und die Rechtsbeziehung zwischen Privaten und dem Staat betrifft.

Privates Baurecht

Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren, als auch Bauunternehmer bei allen Fragen bezüglich der Bauleistungen, Mängelgewährleistung und Vergütung, beispielsweise:

  • VOB/B und allgemeine Geschäftsbedingungen im Bauvertrag
  • Nachträge
  • Preisanpassungsverlangen
  • Abnahme/ Abnahmeprotokoll
  • Mängelgewährleistung/ Minderung/ Schadensersatz
  • Anspruch auf Abschlagszahlungen
  • Störungen des Bauablaufs/ Behinderungsanzeige und Geltendmachung eines Behinderungsschadens
  • vertragliche Abzüge vom Werklohn (z.B. Skonto; Baustrom; Bauwesenversicherung etc.)
  • Verjährung von Werklohnforderungen
  • Schlusszahlungserklärung
  • Anmeldung eines Vorbehalts gegen die Schlusszahlung
  • Sicherheitsleistungen
  • Kündigungsrecht und Abrechung des gekündigten Vertrag
  • Insolvenz des Vertragspartners
  • Grundstücksrecht/Nachbarrecht (z.B. Überbau, Notwegerecht)

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die Nutzung von Grund und Boden. In Deutschland benötigt man grund-sätzlich eine Baufreigabe, also eine Baugenehmigung, vom zuständigen Bauaufsichtsamt, bevor man mit dem Bau beginnen kann. Viele Bauherrn wissen dabei nicht, dass dies nicht nur für die Errichtung einer baulichen Anlage gilt, sondern auch für Änderungen derselbigen und Nutzungsänderungen. Nach den einzelnen Landesbauordnungen stellen dabei auch Aufschüttungen und Abgrabungen eine bauliche Anlage dar. 

Wir beraten und vertreten Bauherrn, Grundstückseigentümer, Projektentwickler, Bauträger und Bau-unternehmen sowohl in behördlichen Verfahren als auch vor Gericht in Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, beispielsweise:

  • Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben (m.a.W.: Wird eine Baugenehmigung benötigt?)
  • Genehmigungsvoraussetzungen für Baugenehmigung/ Bauvorbescheid
  • Widerspruch eines Nachbarn gegen Baugenehmigung/ Bauvorbescheid
  • Widerspruch gegen einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung/ erteilten Bauvorbescheid
  • Verteidigung gegen behördliche Verfügungen (Baueinstellung, Abriss, Rückbau, Nutzungsuntersagung)
  • Androhung der behördlichen Zwangsvollstreckung
  • Kontrolle von Bebauunsplänen
  • Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung (Zurückstellung eines Baugesuchs, Veränderungssperre)
  • Amtshaftungs- und Entschädigungsrecht (z.B. rechtswidrige Ablehnung des Bauantrags)

Diese Seite verwendet Cookies für die Leistung Mehr erfahren

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf „Cookies zulassen“ eingestellt, um Ihnen das bestmögliche Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, ohne Ihre Cookie-Einstellungen zu ändern, oder unten auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie dem zu.

Schließen