Achtung - neues Datenschutzrecht mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ab 25.05.2018!

Auch wir haben uns stark in die DS-GVO und deren Anforderungen eingearbeitet, um nicht zuletzt selbst deren Vorgaben zu erfüllen.

Wir können Sie daher in Fragen rund um die DS-GVO unterstützen, beispielsweise:

  • wann eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt,
  • welche Daten überhaupt als personenbezogene Daten gelten,
  • zu Hinweis- und Aufklärungspflichten nach der DS-GVO,
  • zum Erfordernis einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • zum richtigen Vorgehen bei einem Auskunftsverlangen über verarbeitete Daten,
  • zum Erfordernis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten,
  • zur unternehmensinternen Organisation und Dokumentation der Datenverarbeitungsvorgänge,
  • zur Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder Technisch und organisatorischen Maßnahmen (sog. TOMs),
  • zur Auftrags(daten)verarbeitung durch Dritte oder als Dritter
  • zur Nutzung von mobilen Instant-Messaging-Services (Bsp. WhatsApp) oder sozialen Netzwerken (Bsp. Facebook)
  • zu kostenpflichtigen Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung
  • zu einstweiligen Verfügungen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

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