Achtung - neues Datenschutzrecht mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ab 25.05.2018!
Auch wir haben uns stark in die DS-GVO und deren Anforderungen eingearbeitet, um nicht zuletzt selbst deren Vorgaben zu erfüllen.
Wir können Sie daher in Fragen rund um die DS-GVO unterstützen, beispielsweise:
- wann eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt,
- welche Daten überhaupt als personenbezogene Daten gelten,
- zu Hinweis- und Aufklärungspflichten nach der DS-GVO,
- zum Erfordernis einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- zum richtigen Vorgehen bei einem Auskunftsverlangen über verarbeitete Daten,
- zum Erfordernis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten,
- zur unternehmensinternen Organisation und Dokumentation der Datenverarbeitungsvorgänge,
- zur Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder Technisch und organisatorischen Maßnahmen (sog. TOMs),
- zur Auftrags(daten)verarbeitung durch Dritte oder als Dritter
- zur Nutzung von mobilen Instant-Messaging-Services (Bsp. WhatsApp) oder sozialen Netzwerken (Bsp. Facebook)
- zu kostenpflichtigen Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung
- zu einstweiligen Verfügungen
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.